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   VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97   

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https://dejure.org/1997,4647
VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. September 1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO
    Zulassung der Beschwerde wegen abgelehnter Prozeßkostenhilfe aus Zulassungsgründen, die sich auf Fragen der Prozeßkostenhilfe - unter Ausschluß der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - beziehen müssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe; Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Ermessensentscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 599
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
    Ohne Erfolg macht die Antragstellerin weiterhin eine rechtserhebliche Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 -, AuAS 1993, 127, geltend, wonach die Anforderungen an die Erfolgsaussicht im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht überspannt werden dürften.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
    Vielmehr ist, wenn sich hinsichtlich dieser tatsächlichen und rechtlichen Fragen weiterer Klärungsbedarf ergibt, ohne weiteres Prozeßkostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u. a. -, BVerfGE 81, 347 ).
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